Kinderrechte
Kinder und Jugendliche haben Rechte!
Die Basis unserer Arbeit bildet die UN-Kinderrechtskonvention (KRK). Sie wurde 1990 beschlossen und zwei Jahre später auch von Österreich unterzeichnet. Damit war der Grundstein für die Kinder- und Jugendanwaltschaften gelegt.
Die 3 Grundprinzipien
Geichbehandlung: Die Kinderrechte garantieren allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Rechte, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Abstammung, Religion usw.
Kindeswohl: Als oberstes Prinzip bei allen Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen, muss deren Wohl berücksichtigt werden (z.B. gerichts- und Verwaltungsverfahren).
Mitbestimmung: Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, ihre Meinung zu äußern. Diese soll bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, Berücksichtigung finden.
Um die öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderrechte zu fördern, wurde die Plattfrom Kinderrechte Tirol ins Leben gerufen!
Du erreichst uns:
Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol
Sillgasse 8
6020 Innsbruck
persönlich
Mo bis Fr 8:00 - 12:00
Mo bis Do 14:00 - 17:00
per Telefon
0512/508-3792
per e-mail
kija(at)tirol.gv.at
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