Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol nimmt zur geplanten Änderung des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes wie folgt Stellung. Es wird befürchtet, dass die geplante Änderung massive Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche haben wird. Es werden dadurch nämlich maßgebliche Grundsätze der UN-Kinderrechtekonvention (UN-KRK) und des BVG Kinderrechte (BVGKR) verletzt!
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol nimmt zur geplanten Verordnung der Bundesregierung insofern Stellung, als noch einmal aufgezeigt wird, welche Konsequenzen diese Gesetzgebung für geflüchtete Kinder und Jugendliche und deren Familien haben könnte. Wir geben zu bedenken, dass bei der Ausgestaltung dieser Notverordnung maßgebliche Leitsätze der UN-Kinderrechtekonvention (UN-KRK) und des BVG Kinderrechte (BVGKR) missachtet werden!
Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs zum Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem das Erwachsenenvertretungsrecht und das Kuratorenrecht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden und das Ehegesetz, das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz, das Namensänderungsgesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Außerstreitgesetz, die Zivilprozessordnung, die Jurisdiktionsnorm, das Vereinssachwalter-, Patientenanwalts- und Bewohnervertretungsgesetz, das Unterbringungsgesetz, das Heimaufenthaltsgesetz, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Gerichtsgebührengesetz und das Gerichtliche Einbringungsgesetz geändert werden (2. Erwachsenenschutz-Gesetz – 2. ErwSchG).
Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol zum gesamtändernden Abänderungsantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden.
Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, die Verpflichtung zu Bildung oder Ausbildung für Jugendliche geregelt wird (Ausbildungspflichtgesetz)
Stellungnahme vom 14.12.2015 der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz und das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz geändert werden (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2015).