Kinderschutzkonzept
In einem Kinderschutzkonzept setzen sich Organisationen, welche mit jungen Menschen arbeiten (z. B. Sportvereine, Jugendzentren, Schulen, usw.), mit möglichen Risiken für Kinder und Jugendliche in ihrem Angebot auseinander. Danach werden Maßnahmen festgelegt, um mit den festgestellten Risiken umzugehen. Bei der Erstellung des Kinderschutzkonzeptes wird der rechtliche Rahmen beschrieben, ein Verhaltenskodex erstellt sowie ein Beschwerdesystem und konkreter Handlungsplan im Verdachtsfall ausgearbeitet. Damit schützt die Einrichtung sowohl Kinder und Jugendliche, als auch die Mitarbeitenden selbst und signalisiert, dass Kinderschutz wichtig ist und in die Praxis umgesetzt wird.
Wünschenswert wäre es, dass so viele Einrichtungen wie möglich ein Kinderschutzkonzept erstellen, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Wir haben uns deshalb diesem Thema angenommen und selbst ein Kinderschutzkonzept entwickelt. Im Rahmen des Beschwerdesystems wurde festgelegt, dass die Landesvolksanwältin für Beschwerden über die Kija Tirol zuständig ist. Weiters wurden zwei Mitarbeiterinnen als Kinderschutzbeauftragte festgelegt.
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