
Jugendschutztabelle
Die Jugendschutztabelle steht hier zum Download als pdf-Dokument zur Verfügung.
Aufsichtspersonen sind Erziehungsberechtigte, sowie Personen über 18 Jahre, denen die Aufsicht übertragen wurde.
Die Erziehungsberechtigten dürfen die Ausgehzeiten natürlich einschränken, jedoch nicht über den gesetzlichen Rahmen ausdehnen!
Jugendliche müssen im Zweifelsfall ihr Alter nachweisen können.
Die Polizei kann Tabak und Alkohol, sowie jugendgefährdende Gegenstände und Medien von geringem Wert abnehmen.
Auch Wasserpfeifen, E-Shishas und E-Zigaretten (= jugendgefährdende Waren), sowie die dazugehörenden Tabake und Liquids sind für Kinder und Jugendliche verboten!
Bei erstmaligem Verstoß gegen das Jugendgesetz hatdie Bezirksverwaltungsbehörde Jugendlichen grundsätzlich ein Informations- und Beratungsgespräch anzubieten.
Jugendliche, die das Beratungsgespräch nicht innerhalb von 3 Monaten in Anspruch nehmen oder bereits gegen das Jugendgesetz verstoßen haben, müssen jedenfalls mit einer Geldstrafe bis zu 215,- Euro rechnen.
Für Verstöße gegen die Bestimmungen zu Tabak und jugendgefährdenden Waren gelten besondere Regeln (z. B. Suchtberatung, Verwarnungen). Für detailliertere Infos steht die Kija gerne zur Verfügung.
Auch der Versuch ist strafbar.