
Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol vom 02.06.2021 zum Tiroler Veranstaltungsgesetz
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft nimmt zum Entwurf eines Gesetzes über Anpassungen der Landesrechtsordnung betreffend die Neuordnung der Verlautbarungsorgane des Landes durch das Landes-Verlautbarungsgesetz 2021 sowie die Durchführung von Abstimmungen in landesgesetzlich eingerichteten Kollegialorganen, speziell zum Tiroler Veranstaltungsgesetz wie folgt Stellung: